Energieeffizienzgesetz und der Betrieb von Rechenzentren
Globus aus Knete wird in Händen gehalten

Was bedeutet das Energieeffizienzgesetz für Rechenzentren?

16.11.2023
Cadolto Datacenter
Wissen

Am 21. September 2023 hat der Bundestag das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) beschlossen. Ab 2024 gelten neue Regelungen und Energieeffizienzziele, die in den darauffolgenden Jahren verschärft werden. Rechenzentrumsbetreiber sind davon besonders betroffen, da IT-Technik viel Abwärme erzeugt. Doch was sind diese neuen Regelungen und worauf müssen Sie achten?

 

Klare Richtlinie für die kommenden Jahre

Das Energieeffizienzgesetz soll eine klare gesetzliche Vorgabe geben, wie die Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen von Ländern und Kommunen ausgebaut werden muss. Erstmals werden auch für Rechenzentren konkret definierte Effizienzstandards, an die sich Rechenzentren künftig halten müssen, um einem hohen Energieverbrauch entgegenzuwirken.

“Wir schaffen mit dem Energieeffizienzgesetz erstmals einen klaren gesetzlichen Rahmen für mehr Energieeffizienz”, kommentierte Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, den Beschluss des Energieeffizienzgesetzes. 

Die wichtigsten Vorgaben und konkreten Pläne vom Energieeffizienzgesetz beziehen sich auf:

  • Energieziele in Deutschland bis 2030 und darüber hinaus
  • Energieeinsparpflichten von Bund und Ländern
  • Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei der Energieeinsparung
  • Einführung von Energie- oder Umweltmanagement-Systemen für Unternehmen
  • Energieeffizienz- und Abwärmeanforderungen für Rechenzentren
  • Vermeidung und Verwendung von Abwärme

Die Grundlage für den Gesetzesbeschluss baut auf der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED = Energy Efficiency Directive) auf.

Worauf müssen sich Betreiber von Rechenzentren beim Energieeffizienzgesetz einstellen?

Die EU-Richtlinie EED gibt auch die direkte Grundlage beim Energieeffizienzgesetz, worauf sich Betreiber von Rechenzentren ab Januar 2024 einstellen müssen. So wird etwa durch die EU-Vorgaben vorgeschrieben, dass die Nutzung von Abwärme optimaler gestaltet werden muss.

Rechenzentren müssen auch damit rechnen, zu einem bestimmten Teil mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben zu werden. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, kann es zu Strafen kommen. Bereits 2024 müssen Rechenzentren 50 Prozent ihres Strombedarfs mit erneuerbaren Energiequellen decken. Ab 2027 schreibt das Energieeffizienzgesetz sogar vor, dass Rechenzentren vollständig mit regenerativen Energien betrieben werden.

Informationen zum Energieverbrauch müssen in öffentliche Register eingetragen werden. Außerdem haben Kunden das Recht auf Belege, die über ihren eigenen Energieverbrauch im Rechenzentrum berichten. Dafür müssen im Rechenzentrum Energie- und Umweltmanagementsysteme verpflichtend integriert sein.

Das Energieeffizienzgesetz schreibt vor, dass Rechenzentren, die neu geplant werden und vor dem 1. Juli 2026 in Betrieb gehen, ab dem 1. Juli 2027 einen PUE-Wert von 1,5 nicht mehr überschreiten dürfen. Bis 2030 müssen diese Rechenzentren sogar so weit ausgebaut sein, dass ein PUE-Wert von 1,3 das Maximum darstellt. Rechenzentren, die nach dem 1. Juli 2026 in Betrieb genommen werden, müssen dieses Maximum sogar von Beginn an einhalten.

Auch was die Abwärme angeht, gibt es neue Vorschriften. Werden neue Rechenzentren ab dem 1. Juli 2026 in Betrieb genommen, muss der ERF (Energy Reuse Factor) mindestens bei 10 % liegen. Das Jahr darauf verpflichtet, Abwärme mit einem ERF von mindestens 15 Prozent zu nutzen. 2028 sind es schon 20 Prozent.

Es ist bereits besser, sich schon jetzt mit der Green-IT auseinanderzusetzen, damit Sie auf die zukünftigen gesetzlichen Vorgaben vorbereitet sind.

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