Die F-Gas-Verordnung ist eine EU-Verordnung, die den Einsatz von fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) einschränkt und reguliert. Ziel ist es, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren und damit zum Schutz der Umwelt und zur Bekämpfung des Klimawandels beizutragen. Die Verordnung trat erstmals 2006 in Kraft und wurde seitdem mehrmals überarbeitet. Sie regelt die Verwendung von F-Gasen in verschiedenen Branchen, darunter auch im Bereich der Informationstechnologie.
F-Gase werden häufig in Kälte- und Klimaanlagen sowie in Feuerlöschsystemen eingesetzt. Sie tragen jedoch zu einem großen Teil zum Ausstoß von Treibhausgasen bei. Im Vergleich zu CO2 haben F-Gase ein viel höheres Treibhauspotential (GWP). Ein Kilogramm F-Gas kann bis zu 23.000-mal stärker zur Erderwärmung beitragen als ein Kilogramm CO2.
Die F-Gas-Verordnung zielt darauf ab, den Verbrauch von F-Gasen bis 2030 um 79 % gegenüber 2015 zu reduzieren. Sie schreibt unter anderem vor, dass Betreiber von Anlagen mit F-Gasen bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Dazu gehören unter anderem:
- Registrierungspflicht: Betreiber von Anlagen, die F-Gase enthalten, müssen ihre Anlagen bei einer zuständigen Stelle registrieren lassen.
- Zertifizierungspflicht: Personen, die Arbeiten an Anlagen mit F-Gasen durchführen, müssen über eine Zertifizierung nachweisen, dass sie die erforderliche Sachkunde besitzen.
- Verwendung von recycelten oder wiederaufbereiteten F-Gasen: Betreiber von Anlagen müssen, sofern technisch möglich und wirtschaftlich tragbar, recycelte oder wiederaufbereitete F-Gase verwenden.